Veränderte Hygieneschutzbestimmungen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
auf Grundlage der neuen Entscheidungen des Ministeriums gelten ab jetzt veränderte Hygieneschutzbestimmungen.
Folgende Änderungen haben sich ergeben:
- Ab sofort gehen nur noch die Personen in Quarantäne, die nachweislich positiv getestet sind. Individuelle Abweichungen in der Entscheidung sind weiterhin dem zuständigen Gesundheitsamt vorbehalten.
- Voraussetzung für die Quarantäneregelung ist die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
- Die Maskenpflicht im Schulgebäude und im Unterricht bleibt weiterhin bestehen.
- Alle Schülerinnen und Schüler werden ab sofort dreimal in der Woche getestet. Bei uns an der Schule testen wir montags, mittwochs und freitags.
- Da die Schülerinnen und Schüler in der Gesellschaft als getestet angesehen werden, stellen wir weiterhin keine Testnachweise mehr aus.
Darüber hinaus gilt weiterhin das Hygienekonzept an unserer Schule.