Corona - Test - Pflicht
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicher aus den öffentlichen Medien erfahren haben, ist ab sofort für die Teilnahme am Unterricht oder der Notbetreuung ein Coronatest erforderlich.
Dieser wird zweimal wöchentlich (montags und mittwochs) innerhalb der ersten Unterrichtsstunde durchgeführt.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen.
G. Mielke